WIR SIND DILLENBURG

VERFÜGUNGSFONDS

zur Attraktivitätssteigerung der Dillenburger Innenstadt

Gestalten Sie Dillenburg aktiv mit und lassen Sie sich Ihr Projekt in der Innenstadt fördern!

Mit dem Verfügungsfonds der Oranienstadt Dillenburg sollen kleine bis mittlere Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt verwirklicht werden. Dabei fördert die Oranienstadt mit Unterstützung von Bund und Land bis zum Jahr 2029 das Engagement von Bürger:innen, Unternehmen, Vereinen und Institutionen.

Was sind die Ziele des Verfügungsfonds?

Der Verfügungsfonds verfolgt das Ziel, die Attraktivität der Innenstadt von Dillenburg zu steigern und das Engagement der lokalen Akteure zu fördern. Dabei sollen bestehende Strukturen unterstützt und weiterentwickelt werden, um das Zentrum langfristig zu beleben.

Was wird gefördert?

Der Verfügungsfonds fördert unterschiedlichste kleine bis mittlere Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt. Dabei kann es sich sowohl um investive als auch um investitionsvorbereitende oder nichtinvestive Maßnahmen handeln.

Zu investiven Maßnahmen zählen Investitionen in den öffentlichen Raum wie z.B. Möblierung, Kunst oder Begrünung. Investitionsvorbereitende Maßnahmen können beispielsweise Konzepte, Beratungsleistungen oder Planungen sein, die eine Attraktivitätssteigerung der Innenstadt unterstützen. Unter nichtinvestive Maßnahmen fallen unter anderem Werbung, Printmedien und Kommunikation, mit denen eine Attraktivitätssteigerung der Innenstadt verfolgt wird.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen, wobei eine Obergrenze von 7.500 Euro pro Projekt gilt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Jede natürliche oder juristische Person kann einen Antrag stellen, dazu gehören zum Beispiel Akteure der lokalen Wirtschaft, Grundstücks- oder Immobilieneigentümer, Vereine, Bürgerinitiativen, Stiftungen aber auch Privatpersonen.

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Bei investiven und investitionsvorbereitenden Maßnahmen setzt sich die Förderung zur einen Hälfte aus Städtebauförderungsmitteln (aufgeteilt in Mittel des Bundes, des Landes Hessen und der Stadt Dillenburg) und zur anderen Hälfte aus privaten oder weiteren kommunalen Mitteln zusammen.

Für nichtinvestive Maßnahmen können nur kommunale oder private Mittel eingesetzt werden.

Gebietskulisse

Zur Beantragung einer Förderung aus dem Verfügungsfonds müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Die Maßnahme muss innerhalb des festgelegten räumlichen Geltungsbereichs des Fördergebiets durchgeführt werden
  • Mit der Umsetzung der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein
  • Alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen
  • Darüber hinaus können zusätzliche Bedingungen, wie in etwa ein erkennbarer Nutzen für die Allgemeinheit, für die Förderung relevant sein
  1. Informieren Sie sich mit Hilfe der Richtlinie über den Verfügungsfonds
  2. Füllen Sie anschließend das Antragsformular aus und senden Sie es an die Stadt Dillenburg

Oranienstadt Dillenburg

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Ressort 5 – Lebendige Zentren

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